Über Uns
Ein gutes Zuhause für unsere Vierbeiner liegt uns am Herzen!

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Unsere Zuchtbemühungen

Bei den AKK orientiere ich mich dabei als minimale Ausgangsbasis der Untersuchungen an den OFA Empfehlungen dieser Rasse zum CHIC Zertifikat.
Dazu gehören:

Herzuntersuchung beim Kardiologen

Faktor VII  (Blutgerinnung)

Schilddrüse

ACVO Augen-Untersuchung beim Ophthalmologen

Patella-Untersuchung

All-Panel-DNA Test durch  Embark
welches auf über 260 genetische Marker und Mutationen und Veränderungen testet

 Dadurch soll z. B. eine Verpaarung von zwei Mutationsträgern (Krankheitsträgern) vermieden werden, was leider immer wieder vorkommt bei ungetesteten Hunden und später zu schwerwiegenden Erkrankungen führen kann. Man sollte immer darauf achten, dass die Elterntiere getestet sind.

Auch der genetische Inzuchtkoeffizeint wird immer wieder aus Leichtfertigkeit ignoriert. Dabei ist es wichtig für eine grösstmögliche genetische Zuchtauswahl darauf zu achten wie nah verwandt die Zuchtpartner sind. Leider ist dies bei den seltenen Rassen häufig der Fall und eine Verpaarung von ungetesteten Hund gleicht einem "Spiel mit dem Feuer" auf Kosten der Gesundheit des Hundes.  

Auch die Diversität wurde bei meinen Zuchthunden bei UC Davies getestet, damit das Ausgangswissen erlangt wird, um den genetischen Pool nicht einzuschränken.

Meine Devise ist,
wenn man gesundheitlichen Schaden
in der Zucht grösstenteils durch Tests

einschränken kann, sollte man
dies auch tun.

Großen Wert lege ich auf die die Auswahl physisch und psychisch gesunder Hunde.

Da der AKK , übrigens wie auch der Schipperke, dazu neigt Fremden gegenüber zurückhaltend zu sein, habe ich durch meine jahrzehntelange Erfahrung die beste Ausgangsbasis um ebenso gesunde und sozial verträgliche AKK Nachkommen willkommen zu heissen.

Wir versuchen unsere Zuchthunde in ihrem Sozialverhalten bestmöglich zu fördern!

Um das Sozialverhalten unserer Zuchthunde zu fördern, besuchen schon unsere Junghunde mindestens einen 4-monatigen Erziehungs- und Sozialisierungskurs im Hundesportverein. Hier wird der Grundstein für eine alltags- und familientauglichen Fellnase gelegt.

Alle meine Zuchttiere sind UKC registriert!

Die Zuchthunde sind alle gesundheitlich getestet.

Wir sind Mitglied im AKKCOA (Alaskan Klee Kai Club of America)
und züchten als einziges Mitglied in Mittel- und Südeuropa im AKKAOA (Alaskan Klee Kai Association of America)
nach dessen Rassestandard.
Dieser führt an, nur fehlerfreie Hunde im Sinnes des Rassestandards zu verpaaren.
Dazu gehört das gute Wesen genauso wie das korrekte Erscheinungsbild, das Gangwerk, die Rute, das Fell und die Gesichtsmaske.

Die Zucht

Die Zucht des Alaskan Klee Kai war bei mir ein lange gehegter Wunsch und nur eine Frage der Zeit

30+ Jahre Zuchterfahrung

da ich über 30 Jahre  Zucht- und Halteerfahrung von Siberian Huskies und Schipperke aufweisen kann und diese auch sehr erfolgreich seit über einem Jahrzehnt ordentlich im FCI gezüchtet habe. 
Meine Zuchterfahrung in den Basisrassen des Alaskan Klee Kai gibt mir die nötige Erfahrung mit, für eine anspruchsvolle Liebhaberzucht.

Entdeckung in den USA

Da ich schon in den 1990er beruflich in den USA gelebt habe und dort Schlittenhundesport zu meinem Hobby wurde, bin ich auf diesem Weg auf den «Mini Husky» aufmerksam geworden.
Die kleine Körpergrösse des Alaskan Klee Kai hat mir dabei gut gefallen. Nach dem grossen Siberian Husky habe ich die kleinere Körpergrösse bereits beim Schipperke liebgewonnen.

Zucht mit Fachkompetenz

Meine Zuchthunde stammen aus den namhaftesten und besten Zuchtlinien aus den USA.
Insgesamt habe ich mir einen sehr grossen Erfahrungsschatz in der Umsetzung der Rassestandards angeeignet, durch den Besuch und das Ausstellen auf vielen Rassehundeausstellungen.
An der Hundeakademie OWL absolvierte ich, erfolgreich mit Abschlussprüfung, den Lehrgang zur "Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetzt" mit Abnahme des Amtsveterinärs in verschiedenen Themenbereichen.

Gesetzliches für Käufer

Laut Berliner Hundegesetz, §16, Absatz 3 und 4, dürfen Hundewelpen (Hunde bis zu einem Jahr) ausschließlich von Personen verkauft/verschenkt/weitergegeben werden, die über einen Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz verfügen. Das heißt: Jeder, der einen Hundewelpen erwirbt, ohne sich diesen Sachkundenachweis in Kopie aushändigen zu lassen, verstößt gegen das Berliner Hundegesetz und macht sich damit strafbar. Im Fall einer Kontrolle wird Ihnen das Tier entzogen. Sie erhalten keinerlei Entschädigung und haben mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen. Fragen Sie daher unbedingt immer nach dem Sachkundenachweis und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen!

Zusätzlich ist beim Verbringen eines Hundes ins Ausland zu beachten, dass hierfür die EU-Verordnungen (Nr. 576/2013 und Nr. 577/2013) gelten. Demnach ist die erste Tollwutimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen möglich; anschließend besteht eine Wartezeit von 21 Tagen, bevor ein Tier oder Welpe ins Ausland verbracht werden darf. Es existieren darüber hinaus spezielle Regelungen und Ausnahmen, z. B. für die Schweiz und Finnland, die unbedingt vor einer Ausreise geprüft werden sollten.

Mit meinem langjährigen Fachwissen und meinen Erfahrungswerten
in der Hundehaltung und -aufzucht
stehe ich gerne Welpeninteressenten mit Rat und Tat zur Seite,
auch nach dem Welpeneinzug ins neue Heim.

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